Die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen ein Fahrverbot zu vermeiden, indem eine höhere Geldbuße gezahlt wird, gibt es für die Punktekartei in Flensburg nicht...
Da das zentrale Bußgeldverzeichnis der Prävention von Gefahren im Straßenverkehr dient und daher dem Verwaltungsweg zuzuordnen ist, stellt es aus juristischer Sicht keine Strafe oder Ahndung dar, wenn die Punktezahl ansteigt. Auch wenn dies im Einzelfall mittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann. Tatsächlich haben die Strafgerichte in Verkehrssachen, hier den Angelegenheiten der Ordnungswidrigkeiten, nicht einmal das Recht, zu bestimmen, dass keine Punkte anfallen, denn sie sind schlicht nicht zuständig für derartige Entscheidungen. (OLG Hamm, Az. 2 Ss Owi 802/08)